Gemeinsame Pressemitteilung des NABU Worms-Wonnegau und des BUND Wonnegau zur Gewerbeplanung Offstein vom 1. September 2024
35 Fußballfelder sollen vorgesehen werden
NABU und BUND fordern Erhalt der wertvollen Böden und Schutz des Natura 2000-Gebietes
Nur wenigen ist bekannt, was gerade auf der Ebene der sogenannten Regionalplanung für den Bereich zwischen Offstein und der Zuckerrübenfabrik vorgesehen ist: Auf rund 25 Hektar Fläche, was in etwa der Fläche von 35 Fußballfeldern entspricht, soll auf Betreiben der Verbandsgemeinde ein Gewerbegebiet vorgehalten werden.
Dabei ist dieser Standort eigentlich aus mehreren Gründen ungeeignet: Die Wirtschaftsachsen sind zu weit peripher gelegen, es würde ein zusammenhängendes Siedlungsband entstehen und es befände sich auf zumindest der Hälfte der Fläche auf sehr guten Böden für die Landwirtschaft.
„Obwohl die Regionalplanung in einer ersten Bewertung zu einem negativen Gesamtergebnis kommt, soll die Fläche dennoch weiter im Ranking verbleiben“, wundert sich Matthias Bösl vom NABU Worms-Wonnegau über die Entscheidung.
Weitere Kriterien, die an dieser Stelle eigentlich ein Gewerbegebiet als ungünstig bewerten ist, dass Offstein keine zentralörtliche Funktion hat. Die klimatische Situation wird sich insbesondere im westlichen Offstein verändern, denn wo jetzt im Sommer Kaltluft entsteht, wird zukünftig Hitze produziert.
„Wir befinden uns hier im ländlichen Bereich und nicht in einer Metropole“, beschreibt Bösl die Situation vor Ort. Landwirtschaft und Natur haben eindeutig Vorrang.
Wie sich laut NABU und BUND die Situation verändern kann, sieht man an der einst idyllischen Weinbaugemeinde Monsheim, die von zahlreichen Logistikerhallen und weithin sichtbarem Gewerbe in die Zange genommen und das Landschaftsbild nachhaltig massiv negativ verändert wurde.
Für die Naturschutzverbände wird insbesondere die Umweltverträglichkeit des geplanten Gewerbegebiets im Fokus stehen, da das Gebiet an die rund 65 ha großen Natura 2000-Gebiets „Klärteiche Offstein“, ein Schutzgebiet von europäischem Rang, angrenzt. Denn das bisher vorliegende Gutachten hat erhebliche Defizite in der methodischen Erfassung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die geschützte Vogelwelt mit ihren Brutstätten und auf das Vogelschutzgebiet. Die umliegenden Ackerflächen sind nämlich wertvolle Nahrungsgebiete für eine ganze Reihe von Vogelarten, die auf dem Zug ins Vogelschutzgebiet Klärteiche rasten oder im VSG brüten und auf den Agrarflächen nach Nahrung suchen.
Nahe an die Grenzen des VSG gebaute Industrieanlagen werden Vögel stören, vor allem durch Lärm, Bewegungsstörungen durch Menschen, Fahrzeuge sowie Bau- und Wirtschaftsaktivitäten.
Zudem gibt es seit einigen Jahren am Rande des Gebietes ein Landesprojekt zur Unterstützung des Kiebitz, das in diesem Jahr erfolgreich verlief. Es besteht die große Gefahr, dass ein Gewerbegebiet die Kiebitze erheblich stören und Nahrungsflächen verkleinern würde.
„Im Natura 2000-Gebiet gilt es eine Verschlechterung der Lebensraumsituation für die Zielarten zu verhindern, eher sollten diese verbessert werden“, fordert Daniel Steffen vom Vorstand des BUND Wonnegau, „durch den Bau eines Gewerbegebietes ist aber davon auszugehen, dass die Lebensraumsituation eher verschlechtert wird, was unbedingt verhindert werden muss, wenn man die Schutzgebietsbestimmungen ernst nehmen möchte“.
Mittig im Plangebiet befindet sich ein vermutlich von Jägern angelegtes Biotop mit einem dichten Bestand an Büschen, Obstbäumen und naturnaher Wiesenfläche, in dem streng geschützte Tierarten einen Lebensraum haben. Auch diese und das Biotop würden verschwinden.
NABU und BUND fordern daher die Planungsgemeinschaft auf, eine aktualisierte und umfassende Erhebung durchzuführen, die den aktuellen wissenschaftlichen Standards entspricht. Die Naturschutzverbände regen die Bevölkerung an, sich mit den Planungsunterlagen auseinanderzusetzen und Stellungnahmen einzureichen oder Unterschriften zu sammeln.
„Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bietet eine wichtige Gelegenheit für die Bürgerinnen und Bürger, noch bis zum 1. Oktober ihre Stimme zu erheben und die zukünftige Entwicklung ihrer Region aktiv mitzugestalten. Das könnte auch durch eine lokale Initiative vor Ort geschehen“, so Bösl vom NABU abschließend.
Verantwortlich für den Inhalt:
NABU Worms-Wonnegau, Matthias Bösl
in Zusammenarbeit mit dem BUND Wonnegau