Stellungnahmen
Der BUND ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 63 BNatSchG) anerkannte Naturschutzvereinigung.
Das Gesetz regelt die Beteiligung der Naturschutzverbände z.B. bei Verkehrs- und Landschaftsplanungen, Planungen von Leitungen, Bebauung usw. Die Beteiligung besteht in der Regel in einer schriftlichen Stellungnahme.
Ehrenamtliche BUND-Mitglieder und der Landesverband erarbeiten für ihre Region die unterschiedlichen Verfahren. Sie bringen ihr kritisches und fachliches Know-How in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes ein und sorgen mit dafür, dass in unserer Region die Natur nicht abgeschrieben wird. Mitstreiter und Mitstreiterinnen sind gerne willkommen! Bitte sprechen Sie uns an!
Meist äußern wir uns gemeinsam mit dem NABU und anderen Verbänden. Denn in der Regel sind sich die Naturschutzorganisationen einig, was die Bewertung der Vorhaben betrifft. Mit der Mitwirkung der Verbände werden mehrere Ziele verfolgt:
- Die Verwaltung profitiert von dem ökologischen Wissen und der Ortskenntnis der ehrenamtlichen Mitglieder.
- Die Naturschutzbelange im Verwaltungsalltag sind häufig auf Unterstützung von außen angewiesen, um nicht hinter Nutzungsinteressen zurückzustehen.
- Die Verbandbeteiligung dient der Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen (besonders, wenn eine Klagemöglichkeit besteht).
- Der BUND kann durch die Stellungnahmen seine wichtige Funktion als Fürsprecher für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Umwelt wahrnehmen.